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Bauschutzbereich § 12 LuftVG Hamburg

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI)

Veröffentlichungsdatum

01.07.2024

Beschreibung

Kartendarstellung des Datensatzes

Der Bauschutzbereich gem. § 12 LuftVG stellt den Bereich dar, in dessen Bereich in der Umgebung eines Flughafens für die Errichtung von permanentem (Bauwerken, Masten etc.) bzw. temporären (Kräne) eine Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde einzuholen ist.

Schlagwörter

Bauschutz, Bewirtschaftungsgebiete Schutzgebiete geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten, Hamburgisches Transparenzgesetz HmbTG , Luftfahrtgesetz